Eblo Seating Office

Garantiebedingungen

EBLO Produkte werden mit folgenden Garantieregeln geliefert:

  • Sitze – 12 Monate ab Lieferscheindatum

  • Stuhlzubehör - 6 Monate 

  • Ersatzteile – 6 Monate

Reklamationen müssen direkt, schriftlich und in ausführlicher Weise gemeldet werden. Deutliche Beschädigungen etc. müssen direkt nach Erhalt jedoch spätestens binnen 5 Tage nach Erhalt  schriftlich gemeldet werden. Wird in dieser Frist bei Beschädigungen etc. nichts gemeldet dann verfällt die Garantie!

Garantie

Eblo wird, falls die Beanstandung begründet ist und es sich um einen Defekt o.ä. handelt, schnellstmöglich den Defekt durch Reparatur oder eine Ersatzlieferung beheben. Im Fall einer Reklamation/Garantieanfrage behält sich EBLO das Recht vor, Dokumente, worauf das Kauf-Lieferdatum ersichtlich ist zu erfragen und erhalten.

Die Garantie verfällt wenn
a) Ein Produkt beschädigt ist durch:

  • Verkehrte Lagerung

  • Verkehrter Gebrauch und/oder verkehrte Montage

  • Schlechte Wartung 

  • das Produkt in Berührung kommt mit Salzwasser, Hoher Luftfeuchtigkeit oder andere Flüssigkeiten

b) Ein  Produkt nach der Lieferung  beschädigt oder angepasst wird ohne vorher eine schriftliche Zustimmung von EBLO erhalten zu haben oder durch eine verkehrte Reparatur

c) Normaler Verschleiß von Bekleidung, Schaumteilen, Armlehnen etc.

EBLO übernimmt im Falle einer Garantie die Transportkosten nur zwischen unserem Kunden ABER nicht zum Endkunden.

Transportschaden

Wenn es sich um einen Transportschaden handelt, verweist EBLO nach den gültigen Lieferbedingungen von “Incoterms 2000”. Wenn sichtbarer Schaden bei der Anlieferung ersichtlich ist muss dies SOFORT bei den Papieren des Transporteurs vermeldet werden. Beschädigte Waren, die als Garantiefall  gemeldet werden aber nicht unter  EBLO Garantieregeln fallen, und dadurch Kosten entstehen, behält EBLO sich vor dies in Rechnung zu bringen.

Haftung

EBLO ist auf keinen Fall verantwortlich zu machen bei Beschädigung und/oder Verlust, direkt oder indirekt mit den Folgen des Umsatzverlustes. EBLO behält sich das Recht vor, nach eigner Ansicht zu handeln.